Aufgaben der Kreishandwerkerschaft:
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die
Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben kraft Gesetzes und kraft
Satzungen zu erfüllen:
- die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und
des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der
Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrzunehmen,
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen,
- Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der
gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder
der Innungen zu schaffen oder zu unterstützen,
- Die Behörden bei den das selbständige Handwerk und
das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu
unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu
erteilen,
- Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer
Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
Die Kreishandwerkerschaft als geschäftsführende Stelle
der Handwerksinnungen bietet allen Innungsmitgliedern:
- Arbeitsrecht
Beratung in allen tarifrechtlichen Fragen. Interessenvertretung
gegenüber einzelnen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat.
- Sozialrecht
Beratung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherungen und in
Fragen des Handwerkerversicherungsgesetzes.
- Gewerberecht
Beratung bei Betriebsgründungen, -erweiterungen, -übertragungen,
Eintragung in die Handwerksrolle und in das Handelsregister, Beratung in
allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des sonstigen Gewerberechts,
Bekämpfung der Schwarzarbeit.
- Betriebsberatung
Vermittlung kostenloser Betriebsberatung in allen Fragen der
Finanzierung durch den Betriebsberater der Handwerkskammer.
- Vermittlung von Gutachten durch die von der
Handwerkskammer vereidigte Sachverständigen.
- Ausbildungs- und Prüfungswesen
Beratung und Information in allen Ausbildungsfragen, Organisation der
überbetrieblichen Ausbildung. Eigene Lehrwerkstätten. Geschäftsführung
der Gesellen- und Zwischenprüfungsausschüsse sowie des
Ausschusses für Lehrlingsstreitigkeiten. Vermittlung in
Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden.
- Gewerbeförderung
Beratung und Interessenvertretung in allen Fragen des
öffentlichen Auftragswesens, des Baupreisrechts, Fragen der VOB und des
speziellen Baurechts. Beratung von Vergabestellen. Durchführung von
Schulungsmaßnahmen, Studienfahrten und Ausstellungen für alle
Handwerksberufe. Beantragung der Befreiung, der Zurückstellung und
Unabkömmlichkeit vom Wehrdienst und Erstellung entsprechender
Gutachten.
- Information
Schnelle Information durch ständigen Rundschreibdienst. Intensive
Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in der örtlichen und in der
Fachpresse.
- Berufsständische Versicherungen
Die Zusammenarbeit mit berufsständischen Versicherern bietet
günstige Bedingungen für den Abschluss von Versicherungen gegen
betriebliche und private Risiken.
Neben diesen vielseitigen Angebot an speziellen Diensten
nimmt die Kreishandwerkerschaft die Interessen des Handwerks gegenüber
allen öffentlichen Dienststellen und Behörden wahr.